Gefahrgut
Seit dem 1. Januar 2001 müssen alle Schweizer Unternehmen, welche gefährliche Güter befördern oder sie in diesem Zusammenhang befüllen, verpacken, transportieren oder versenden einen Gefahrgutbeauftragten benennen und ausbilden.
Gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (Artikel 11 und 12 GGBV) kann diese Funktion auch eine externe Fachperson erfüllen. Somit können Sie als Unternehmer diese Aufgabe auslagern.
Unsere Dienstleistungen in der Übersicht
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
- Überwachung der internen Gefahrgutorganisation
- Durchführung der Gefahrenerhebung / Risikomanagement in Ihrem Betrieb
- Vorschläge von Massnahmen gegen Berufsunfälle
- Umsetzen, Betreuung und Überwachung des Massnahmeplans
- Erstellen der jährlichen Berichte
- Planung und Durchführung der Mitarbeiterschulungen